BEITRAGSORDNUNG

Gültig ab 01.01.2014

1. Der Jahresbeitrag zum Apothekerverband Linker Niederrhein e.V. beträgt für ordentliche Mitglieder 150€ für die Hauptapotheke, 130€ für jede Filialapotheke. Ist kein Lastschriftverfahren vereinbart, so erhöht sich der Betrag um jeweils 10€ auf 160€ bzw. 140€.

2. Für außerordentliche Mitglieder ermäßigt sich der Jahresbeitrag auf 30,00 Euro. Falls es sich um Ehegatten/-innen bzw. eingetragene Lebens-partner/-innen von Apothekeninhabern/-innen handelt, die ihrerseits nicht Mitglied des Verbandes sind, ist der Jahresbeitrag von 60,00 Euro zu zahlen, wenn der-/diejenige selber eine Apotheke besitzt.

3. Für im Ruhestand lebende Apotheker/-innen, die mindestens 3 Jahre dem Verband angehört haben, entfällt der Jahresbeitrag. Für alle anderen Ruheständler/-innen beträgt der Jahresbeitrag 12,00 Euro.

4. In besonderen Fällen kann der Beitrag gestundet od. ermäßigt werden.

5. Der Antrag auf Stundung oder Ermäßigung ist zu begründen und zu Händen des Vorsitzenden an die Geschäftsstelle des Verbandes zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Verbandes.

Gegen die Entscheidung des Vorstandes kann innerhalb einer Woche nach Zustellung des Vorstandsbeschlusses schriftlich Einspruch erhoben werden. In diesem Fall entscheidet der Vorstand in seiner nächsten Sitzung endgültig über den Antrag.

6. Der Mitgliedsbeitrag ist per Lastschrift zu begleichen.
Sollte eine Einzelüberweisung gewünscht werden, so ist der Beitrag sofort nach Erhalt der Rechnung – spätestens 30 Tage nach Absende-tag – auf die folgende Bankverbindung des Apothekerverbandes Linker Niederrhein e.V. zu überweisen:

Sparkasse Krefeld:
IBAN: DE57320500000059329169
SWIFT-BIC: SPKRDE33XXX

Es wird gebeten, die Überweisung dann mit der genauen Anschrift des Einzahlers (Name und Apotheke) und Rechnungsnummer zu versehen. Sie werden außerdem gebeten, eine Änderung Ihrer Bankverbindung dem/der Schatzmeister/-in unverzüglich mitzuteilen. Auf die Gültigkeit von §4.3 und §7.1c der Satzung wird hingewiesen.

7. Die vorstehende Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung des Verbandes am 5.2.2014 beschlossen worden.